Durch die Überbrückungshilfe jetzt Ihre Chance auf eine kostenlose Website und Online-Shop erhalten.

Digitalisierung wenn nicht vom Staat, dann von Net-Gen - risikofrei.

Update: Verlängert
Nur bis zum 31.12.2021

Vereinbaren Sie direkt ein Erstgespräch und sichern Sie sich Ihre Förderung im Wert von bis zu 20.000 € für Ihre Maßnahmen zur Digitalisierung.

Keine versteckten Kosten, bis zu 100% Förderung mit 100% Geld-Zurück-Garantie

Bis zu 100 % Förderung, kein Darlehen

Schneller Geldfluss

Bis zu 20.000 €

Mit Net-Gen ohne Risiko

Die Überbrückungshilfe III (Plus)

Die Überbrückungshilfe richtet sich an (gemeinnützige und kirchliche) Unternehmen und Organisationen, (Solo-)Selbstständige und Freiberufler aus allen Branchen. Diese werden mit Fixkostenzuschüssen und weiteren Förderungen unterstützt, wenn sie zwischen November 2020 und Juni 2021 in mindestens einem der Monate Corona-bedingte Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichneten.

Diese Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die genauen Bedingungen sind auf den Seiten des BMWI nachzulesen oder bei Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu erfragen. Gerne vermittle ich Ihnen zu diesem Zweck auch meine Kooperationspartner.

Sprechen Sie mich gern auch unabhängig von Ihrer Berechtigung zur Förderung an, denn wenn der Staat Sie nicht fördert, möchte ich es gern machen. Dazu habe ich verschiedene Möglichkeiten auf die Beine gestellt und im Erstgespräch finden wir gemeinsam die für Sie zugeschnittene. Was nicht passt, wird passend gemacht.

Förderbrechtigte Personen erhalten mit der Überbrückungshilfe ebenfalls die Möglichkeit, u.a. einmalig bis zu 20.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen zu erhalten.

Beispielhafte Investitionen in Digitalisierung, die als erstattungsfähig anerkannt werden können sind:

  • Erstellung, Erweiterung und Optimierung Ihrer Internet-Präsenz (Website, Online-Shop, Social Media, App)
  • Digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, E-Mail Marketing)
  • Anschaffung von
    • IT-Hardware, wie Computer, Kamera, Mikrofon
    • Software-Lizenzen, wie Videokonferenzsysteme
  • Foto-/Video-Shootings
  • Weiterbildungsmaßnahmen und Workshops

Die Maßnahmen sind mit Bedingungen verknüpft, welche teilweise einer Einzelfallprüfung bedürfen. Dies sollte mit dem prüfenden Dritten Ihres Vertrauens (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) besprochen werden. Sollten Sie noch keinen haben, vermittle ich gerne meine Kooperationspartner.

Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in den FAQ des BMWI unter „Ziffer 2.4 Position 14“ und „Anhang 4“.

Die Überbrückungshilfen wurden bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert.

Die Beantragung muss bis zum 31. Oktober 2021 von einem prüfenden Dritten eingereicht werden. Dazu zählen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer. Die Kosten werden bezuschusst. Gerne vermittle ich Ihnen dafür meine Kooperationspartner.

Die Höhe der Erstattung  ist abhängig von Ihrem Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019. Es gibt auch Möglichkeiten den jeweiligen monatlichen Druchschnitt des Jahresumsatzes 2019 als Referenz zu berechnen.

Umsatzeinbruch > 70 %
Erstattung 100%
Umsatzeinbruch 50 – 70 %
Erstattung 60%
Umsatzeinbruch 30 – 50 %
Erstattung 40%

Gerne helfe ich Ihnen gemeinsam mit meinen Kooperationspartnern Ihre Förderung zu errechnen.

Geförderte Leistungen

Das ermöglichen wir mit unseren Kooperationspartnern

Website

Online-Shop / E-Commerce

Visual Branding

Bild, Ton und Licht

DSGVO-konform

Umsatzfördernd

Schnelle Ladezeiten

Suchmaschinen-optimiert

Extra-Features

Systeme und Konzepte

Bereiche

Services

Content Marketing

Ihre Vorteile

Was sie damit erreichen werden

Kundengewinnung

Kundenbindung

Sichtbarkeit

Automatisierung

Unabhängigkeit

Profitsteigerung

Markenbekanntheit

Je nach Maßnahme auch mehr

Warum Net-Gen?

Individuelle Beratung für langfristige Partnerschaft

Ganzheitliches Konzept

Team aus Experten

Nachhaltig, klimaneutral

100 % Geld-Zurück-Garantie

Sollte Ihr Förderantrag abgelehnt werden, sind Sie nicht an die Rechnung gebunden. Dies wird vertraglich festgehalten und im Gespräch gern ausführlicher geklärt.

Voraussetzung: Sie senden mir bis 31. Dezember 2021 eine Kopie des negativen Bescheids durch die Behörden.

Sicherheit und Expertise durch Kooperationspartner

Durch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten, sowie Partnern der unterschiedlichsten Branchen garantiere ich nicht nur ganzheitliche Konzepte für Ihren speziellen Bedarf, sondern auch für jede Leistung einen Spezialisten.

Sie sind sich unsicher, ob Sie die Chance nutzen sollten?

Wenn Sie es nicht tun ...

Wenn Sie die geschenkte Chance nutzen ...

Die Überbrückungshilfen vom Staat helfen ihnen nur teilweise oder sogar gar nicht?
Nutzen Sie die Zuschüsse und Förderungen von Net-Gen

Sie werden nicht mit 100% gefördert? So können Sie sogar mehr bekommen!

Werden Sie ganz einfach Kooperationspartner und verdienen Sie sich mit Empfehlungen Ihren Eigenanteil zurück und sogar noch mehr dazu.
Sicher über einen Vertrag geregelt, mit umfangreichem Material für schnelle und einfache Vermittlungen. Die Vergütung wird monatlich ausgezahlt, womit Sie sich so leicht eine weitere, sichere Einkommensquelle aufbauen können.

Klingt spannend?
Sprechen Sie mich gern beim Erstgespräch darauf an und wir besprechen Ihre Möglichkeit als Gewinner aus der Krise zu kommen.

Sie haben gar keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe?

Auch darauf gibt es eine Antwort: Der Net-Gen – Deal!

Wenn Sie die Überbrückungshilfe nicht in Anspruch nehmen, nehmen können oder nehmen wollen, bekommen Sie den Umsatzeinbruch des aktuellen Monats im Vergleich zum Referenzmonat 2019 als prozentualen Rabatt auf den Gesamtwert Ihres Digitalisierungsprojektes.

Dieser Deal ist limitiert auf maximal 30 % Rabatt und zwei Aufträge pro Monat.

Beispiel:
Sie haben im August 2021 im Vergleich zum August 2019 einen Umsatzeinbruch i.H.v. 20 %. Voraussetzung für die Überbrückungshilfe III Plus sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 %, weshalb Sie nicht berechtigt sind, diesen Zuschuss zu erhalten. Wir vereinbaren ein Erstgespräch, Sie erläutern mir Ihre Lage und erhalten 20 % Rabatt auf den Auftragswert.

Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Schritt 1
Schritt 1

Erstgespräch

Unverbindliches Kennenlernen und bei gegenseitiger Sympathie auch Datenaustausch, sowie Besprechung der weiteren Schritte

Schritt 2
Schritt 2

Ermittlung der Berechtigung

Anhand Ihrer Daten ermittelt ein prüfender Dritter Ihre Berechtigung für die Überbrückungshilfe und den Zuschuss zur Digitalisierung.

Schritt 3
Schritt 3

Bedarfsermittlung

Im dritten Schritt finden wir gemeinsam heraus, wie Ihre Ziele am Besten erreicht werden können und erstellen dazu einen individuellen Investitionsplan inkl. Digitalisierungskonzept.

Schritt 4
Schritt 4

Antragstellung

Der prüfende Dritte reicht Ihren Antrag inkl. Konzepte, Rechnungen usw. für Sie ein.

Schritt 5
Schritt 5

Konzeption

Das Konzept aus der Bedarfsermittlung wird in diesem Schritt detailliert ausgeführt und feingeschliffen, sowie erste Vorbereitungen zur Durchführung getroffen, wie Teamzusammensetzung und Projektplanerstellung.

Schritt 6
Schritt 6

Durchführung

Der vorletzte Schritt ist die Umsetzung der theoretischen Konstrukte in die Praxis. Je nach Wunsch geschieht das mit Ihrer Zusammenarbeit oder vollständig von Net-Gen und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Schritt 7
Schritt 7

Betreuung

Jedes gute System braucht Wartungen und eine ordentliche Pflege. Gerne bin ich Ihr langfristiger Partner für die Umsetzung Ihrer Ziele. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren und wir wachsen gemeinsam.

Noch Fragen? Hier die häufigsten

Das ist schade, jedoch kein Problem. Wir besprechen rechtzeitig alle Möglichkeiten, das Beste aus der Situation zu machen. Mein Ziel ist Ihr Erfolg. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Durch verschiedene Modelle, wie dem Net-Gen – Deal oder der 100 % Geld-Zurück-Garantie haben Sie ein Sicherheitsnetz mit Net-Gen als Partner.

Eine Anzahlung ist als Bedingung zur Förderung vorab zu leisten, die Höhe richtet sich nach dem Auftragswert und wird im Erstgespräch vereinbart.
Die restlichen Zahlungsziele orientieren sich an den Auszahlungsfristen des BMWI, werden also erst fällig sobald die staatliche Förderung ausbezahlt wurde, jedoch spätestens zum 01.11.2021.
Sollte Ihnen für die Anzahlung die Liquidität fehlen, finden wir gemeinsam bestimmt auch dafür eine Lösung.

Mein Workflow ist so aufgebaut, dass immer das gewünschte Ergebnis erreicht wird.

In der Konzeptionsphase werden die Entwürfe gemeinsam besprochen, in der Durchführung zwischendurch kontrolliert, dass der Weg noch der richtige ist und selbst wenn im Ergebnis etwas nicht passt, sind Revisionen (Korrekturrunden) Teil des Plans.

Je nachdem, bei wem Sie die Prüfung durchführen lassen, wird der Prüfer seine Zeit berechnen. Unter meinen Kooperationspartnern finden sich auch welche, die die Vorprüfung kostenlos durchführen. In jedem Fall werden die Kosten hierfür bei Berechtigung ebenfalls bezuschusst.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung,
ob durch den Staat oder Net-Gen

Net-Gen unterstützt Sie bei Antragsstellung, Konzeption
und Realisierung Ihres Digitalisierungsprojekts.

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